PSAgA Schulungen in Dortmund und vor Ort

Anwenden. Prüfen. Vermitteln.

Sicherheit gegen Absturz beginnt nicht mit der Ausrüstung. Sondern mit Menschen, die wissen, was sie tun.

Wir qualifizieren Menschen für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Vom Anwender über die befähigte Person zur Prüfung von PSAgA bis zum Ausbilder.

Praxisnah, herstellerneutral und auf Grundlage der geltenden DGUV Regeln und Grundsätze.

DGUV 112-198 · DGUV 112-199 · DGUV 312-906 · DGUV 312-001

Welche PSAgA Schulung brauchen Sie?

Wer PSAgA benutzt, muss wissen, wie sie sicher eingesetzt wird. Wer Ausrüstung prüft, muss ihren Zustand fachkundig beurteilen können. Und wer andere Menschen unterweist, braucht neben eigener Erfahrung auch die Kompetenz, dieses Wissen sicher weiterzugeben.

Deshalb denken wir PSAgA Qualifizierung in drei Bereichen:

Anwenden – PSAgA sicher benutzen. Im Ernstfall richtig handeln.

PSAgA Anwenderschulung nach DGUV Regel 112-198 und 112-199

Für Personen, die bei ihrer Arbeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen oder Rettungsmaßnahmen mit persönlicher Absturzschutzausrüstung durchführen müssen.

Wir vermitteln nicht nur, wie Ausrüstung angelegt wird. Die Teilnehmer lernen, Systeme zu verstehen, Gefahren zu erkennen und PSAgA in realistischen Arbeitssituationen sicher einzusetzen.

Theorie gehört dazu. Entscheidend ist, was in der Praxis funktioniert.

Prüfen – Zustand erkennen. Sicherheit beurteilen. Verantwortung übernehmen.

Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906

PSAgA schützt dort, wo Fehler schwerwiegende Folgen haben können. Entsprechend wichtig ist die sachkundige Beurteilung der eingesetzten Ausrüstung.

Unsere Schulung qualifiziert Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung persönlicher Absturzschutzausrüstungen. Dabei geht es um mehr als Sichtkontrolle und Dokumentation.

Wir vermitteln Materialkunde, typische Schadensbilder, Einsatzgrenzen und die Fähigkeit, fundierte Entscheidungen über die weitere Verwendung von Ausrüstung zu treffen.

Vermitteln – Wissen weitergeben. Handlungssicherheit schaffen.

Ausbilderschulung für PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-001

Wer andere Menschen im Umgang mit PSAgA unterweist, übernimmt Verantwortung.

Unsere Ausbilderschulung richtet sich an Personen, die Unterweisungen mit praktischen Übungen zur Benutzung von PSAgA und Rettungsausrüstung durchführen sollen.

Neben fachlicher Kompetenz steht deshalb besonders die Vermittlung im Mittelpunkt: Übungen sicher planen, Inhalte verständlich vermitteln, Fehler erkennen und auf unterschiedliche Situationen reagieren.

Damit aus Wissen Handlungssicherheit wird.

Bei uns. Oder genau dort, wo Sie arbeiten.

Arbeitssituationen lassen sich nicht immer in einen Schulungsraum übertragen. Deshalb kommen wir auch zu Ihnen.

Wir führen Schulungen in unserem eigenen Schulungszentrum in Dortmund oder direkt in Ihrem Unternehmen durch.

Vor Ort trainieren Ihre Mitarbeiter unter den Bedingungen, die sie aus ihrem Arbeitsalltag kennen: an vorhandenen Zugängen und Anschlagpunkten, mit den eingesetzten Systemen und Gerätesätzen und unter Berücksichtigung konkreter Gefährdungs- und Rettungssituationen.

So wird aus Schulungswissen Handlungssicherheit für den eigenen Arbeitsplatz.

Ihre Umgebung. Ihre Ausrüstung. Ihre Abläufe.

Jetzt Schulung anfragen. 

PSAgA Schulungen für Unternehmen

Sie wissen, dass geschult werden muss. Wir klären, was gebraucht wird.

PSAgA ist ein komplexes Thema. Unterschiedliche Tätigkeiten, Ausrüstungen, Arbeitsbereiche und Verantwortlichkeiten führen schnell zu unterschiedlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter.

Deshalb beginnt eine Schulung bei uns nicht mit einem Standardprogramm, sondern mit den richtigen Fragen.

Wo wird gearbeitet? Welche Absturzschutzsysteme werden eingesetzt? Welche Rettungssituationen müssen berücksichtigt werden? Wer benutzt die Ausrüstung? Wer prüft sie? Und wer soll zukünftig selbst unterweisen können?

Aus diesen Anforderungen entwickeln wir die passende Qualifizierung für Ihr Unternehmen.

In unserem Schulungszentrum in Dortmund oder als individuell abgestimmte Schulung direkt bei Ihnen vor Ort.

Raum für Praxis.

Unser Schulungszentrum im Dortmunder Hafen ist für Ausbildung gegen Absturz gemacht.

Unterschiedliche Anschlagmöglichkeiten, Höhen, Zugänge und Rettungssituationen ermöglichen es, Theorie unmittelbar in praktische Erfahrung zu übersetzen.

Hier kann ausprobiert werden. Wiederholt werden. Hinterfragt werden.

Unter kontrollierten Bedingungen und mit Ausbildern, die die Situationen, über die sie sprechen, aus der eigenen Arbeit kennen.

Hier mehr erfahren über unser Schulungszentrum. 

PSAgA Schulungen für Anwender

Sie brauchen die Qualifikation selbst?

Wer mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz arbeitet, bewegt sich in einem Bereich, in dem Routine allein nicht genügt.

Unsere Schulungen verbinden deshalb die notwendigen theoretischen Grundlagen mit intensiver praktischer Anwendung.

Unsere offenen PSAgA Schulungen richten sich auch an Einzelteilnehmer, die sich für ihre aktuelle oder zukünftige Tätigkeit qualifizieren möchten.

Wählen Sie den passenden Bereich und finden Sie die nächsten verfügbaren Termine in unserem Schulungszentrum in Dortmund.

Anwenden. Prüfen. Vermitteln.

Wir schulen, was wir selbst anwenden.

PSAgA ist für uns kein theoretisches Fachgebiet.

Als Industriekletterer arbeiten wir selbst dort, wo Absturzsicherung, Zugang und Rettung Teil des Arbeitsalltags sind. Diese Erfahrung prägt unsere Ausbildung.

Wir vermitteln Regeln und Grundlagen. Vor allem aber vermitteln wir das Verständnis dafür, wie sie unter realen Bedingungen angewendet werden.

Denn Sicherheit entsteht nicht dadurch, einen Ablauf auswendig zu kennen.

Sondern zu verstehen, warum er funktioniert.

Jetzt Schulung anfragen. 

Schulungszentrum Dortmund

Kommende Schulungs- und Kurstermine für 2026 und 2027

PSAgA Sachkunde- und Ausbilderschulung

Ausbilderschulung für PSAgA nach DGUV-G 312-001

23. November 2026 – 27. November 2026

Aktuelle Belegung: Verfügbar

Weitere Termine

15. März 2027 – 19. März 2027

31. Mai 2027 – 04. Juni 2027

13. September 2027 – 17. September 2027

29. November – 03. Dezember 2027

Aktuelle Belegung: Verfügbar

Befähigte Person (Sachkundiger Prüfer) für PSAgA

Schulung zur Befähigten Person zum Prüfen von PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906

23. November – 25. November 2026

Aktuelle Belegung: Verfügbar

Weitere Termine

15. März 2027 – 17. März 2027

31. Mai 2027 – 01. Juni 2027

13. September 2027 – 15. September 2027

29. November 2027 – 01. Dezember 2027

Aktuelle Belegung: Verfügbar

PSAgA Anwenderschulung

Anwenderschulungen gem. DGUV Regel 112-198, sowie DGUV Regel 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen), sowie Wiederholungsunterweisungen können bei uns auch kurzfristig nach Terminabsprache stattfinden.

Auffrischungskurs PSAgA Sachkund- und Ausbilderschulung

18. Januar 2027

Belegung: Verfügbar

 

Die häufigsten Fragen zu PSA, Schulungen & Gerätesätzen.

Welche PSAgA Schulung brauchen wir?

Das hängt davon ab, welche Aufgaben Ihre Mitarbeiter übernehmen.

Wer PSAgA bei der Arbeit benutzt, benötigt eine entsprechende Unterweisung mit praktischen Übungen. Für Rettungssituationen gelten zusätzliche Anforderungen. Mitarbeiter, die persönliche Absturzschutzausrüstung sachkundig prüfen sollen, benötigen eine entsprechende Qualifizierung. Wer selbst Unterweisungen mit praktischen Übungen durchführen soll, muss wiederum besondere fachliche und praktische Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Qualifikation für Ihre Situation erforderlich ist, sprechen Sie mit uns. Wir betrachten Tätigkeit, Arbeitsumgebung und eingesetzte Systeme und klären gemeinsam den Schulungsbedarf.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV 112-198 und DGUV 112-199?

Die DGUV Regel 112-198 behandelt die Auswahl und sichere Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Die DGUV Regel 112-199 befasst sich mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten und mit entsprechenden Rettungsverfahren.

Vereinfacht gesagt: 112-198 betrifft das sichere Arbeiten mit PSAgA, 112-199 das sichere Retten.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV 312-906 und DGUV 312-001?

Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt die Qualifizierung von Personen, die persönliche Absturzschutzausrüstungen sachkundig überprüfen und beurteilen.

Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt dagegen Anforderungen an Personen und Ausbildungsstätten, die Unterweisungen mit praktischen Übungen zur Benutzung von PSAgA und Rettungsausrüstungen durchführen.

Kurz gesagt: 312-906 steht für Prüfen. 312-001 für Vermitteln.

Finden die Schulungen in Dortmund oder direkt bei uns statt?

Beides ist möglich.

Wir schulen in unserem eigenen Schulungszentrum im Dortmunder Hafen oder direkt bei Ihnen im Unternehmen.

Eine Schulung vor Ort ermöglicht es, konkrete Arbeitsbedingungen in die Ausbildung einzubeziehen: vorhandene Zugänge, Anschlagmöglichkeiten, Arbeitsbereiche, Rettungswege und die tatsächlich eingesetzte Ausrüstung.

Ihre Umgebung. Ihre Ausrüstung. Ihre Abläufe.

Können unsere eigenen Gerätesätze und Arbeitsplätze in die Schulung einbezogen werden?

Ja. Gerade bei Inhouse-Schulungen ist das ein wesentlicher Bestandteil unseres Ansatzes.

Statt ausschließlich Standardsituationen zu trainieren, können wir die Bedingungen betrachten, unter denen Ihre Mitarbeiter tatsächlich arbeiten. Dadurch lässt sich das Gelernte unmittelbar auf konkrete Arbeitsabläufe übertragen.

Welche Übungen vor Ort sinnvoll und sicher durchgeführt werden können, klären wir im Vorfeld gemeinsam.

Wie häufig müssen Mitarbeiter im Umgang mit PSAgA unterwiesen werden?

Die Unterweisung muss vor der ersten Benutzung erfolgen und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate wiederholt werden.

Bei PSAgA gehören dazu auch praktische Übungen. Die Unterweisung muss auf die aktuelle Gefährdungssituation abgestimmt und dokumentiert werden.

Reicht eine PSAgA Schulung aus, wenn Mitarbeiter auch Rettungen durchführen sollen?

Nicht automatisch.

Das sichere Benutzen von PSAgA und das Retten mit persönlicher Absturzschutzausrüstung sind unterschiedliche Aufgabenbereiche. Rettungsverfahren müssen zur jeweiligen Gefährdung und Arbeitssituation passen und praktisch beherrscht werden.

Die DGUV empfiehlt, Rettungsübungen unter möglichst realitätsnahen Bedingungen durchzuführen und gegebenenfalls häufiger als einmal jährlich zu wiederholen.

Wer darf PSAgA prüfen?

Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen von einer sachkundigen Person geprüft und beurteilt werden.

Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt dafür unter anderem Anforderungen an fachliche Erfahrung, Kenntnisse der Ausrüstung, einschlägige Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik. Die entsprechende Qualifizierung umfasst theoretische und praktische Inhalte sowie eine Prüfung.

Wie häufig muss PSAgA geprüft werden?

Persönliche Absturzschutzausrüstungen müssen abhängig von Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf geprüft werden, mindestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten.

Zusätzlich sind unter anderem Herstellerangaben und besondere Ereignisse oder Belastungen der Ausrüstung zu berücksichtigen.

Ist die Qualifikation nach DGUV 312-906 dauerhaft gültig?

Der DGUV Grundsatz nennt keine einfache feste Ablauffrist nach dem Prinzip „Zertifikat nach X Jahren ungültig“.

Eine sachkundige Person ist jedoch verpflichtet, ihr Wissen fortlaufend an den Stand der Technik anzupassen. Das kann beispielsweise durch regelmäßige Prüftätigkeit, Herstellerschulungen, Fachveranstaltungen oder entsprechende Fortbildungen erfolgen.

Wer darf Mitarbeiter im Umgang mit PSAgA unterweisen?

Unterweisungen mit praktischen Übungen bei der Benutzung von PSAgA stellen besondere Anforderungen an die unterweisende Person.

Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt dafür unter anderem erforderliche theoretische Kenntnisse, praktische Fähigkeiten sowie persönliche Voraussetzungen. Die Unterweisung kann durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder durch externe Ausbildende durchgeführt werden.

Wir wissen noch nicht genau, welche Schulung wir benötigen. Können Sie uns beraten?

Ja.

Sie müssen nicht bereits wissen, welche DGUV Regel oder welcher Grundsatz für Ihre Mitarbeiter relevant ist.

Beschreiben Sie uns, was Ihre Mitarbeiter tun, wo sie arbeiten, welche Systeme eingesetzt werden und welche Aufgaben zukünftig intern übernommen werden sollen.

Wir klären gemeinsam, welche Qualifikation sinnvoll ist und ob die Schulung in unserem Schulungszentrum oder direkt bei Ihnen stattfinden sollte.

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